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Beschluss der Schulkonferenz am 09. März 2005
Die folgenden Regeln sollen das Zusammenleben an der Schule erleichtern. Sie sind teilweise aus Gründen der Aufsichtspflicht, Unfallvermeidung, Haftung und Versicherungsbedingungen notwendig. Jeder Schüler muss sich fair und rücksichtsvoll verhalten, so dass die Sicherheit und Gesundheit anderer niemals gefährdet sind und keine Sachbeschädigung eintreten kann.
1. Verhalten auf dem Schulgelände
1.1 Alle Schüler/Schülerinnen benutzen den seitlichen Hofeingang, Fahrräder sind auf dem Schulhof zu schieben und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen und abzuschließen.
1.2 Minderjährigen Schülern ist das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen nicht gestattet.In Freistunden kann ihnen das Verlassen des Grundstücks gestattet werden, wenn die Erziehungsberechtigten ihr grundsätzliches Einverständnis schriftlich erklärt haben.
Das öffentliche Gelände vor dem Schulgebäude und den benachbarten Grundstücken ist kein Pausenplatz.
1.3 Rauchen ist unerwünscht.
Rauchverbot auf dem Schulgelände besteht für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-12.
1.4 Der Aufenthalt hinter und neben der Sporthalle (Parkplatz) ist nicht gestattet.
1.5 Regelwidriges Verhalten, vor allem das Werfen von Schneebällen, Abfeuern von Knallkörpern, Hantieren an fremden Fahrrädern u.a. ist verboten. Ballspiele (außer Softball) sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Beete sind nicht zu betreten.
2 Verhalten im Schulgebäude
2.1 Schuleigentum ist schonend zu behandeln. Für Beschädigungen haften die Erziehungsberechtigten bzw. bei Volljährigkeit die Schüler/Schülerinnen selbst.
2.2 Fachräume dürfen nur im Beisein eines Lehrers/Lehrerin betreten werden.
2.3 Im Unterrichtsraum, insbesondere an seinem Platz, hat jeder Schüler auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.
Nach Beendigung der Unterrichtsstunde ist die Tafel zu wischen, in den Hofpausen und nach allgemeinem Unterrichtsschluss ist der Raum zu verschließen.
Nach Ende des planmäßigen Unterrichts sind die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen.
2.4 Aufgrund der beengten Flure und Treppen sind hohe gegenseitige Rücksichtnahme und Ruhe beim Raumwechsel unerlässlich. In den Hofpausen verlassen die Schüler das Schulgebäude.
Den Schülern der Klassenstufen 12 und 13 ist der Aufenthalt im Schulklubkeller auch in den großen Pausen gestattet.
2.5 In den Regenpausen verbleiben alle Schüler/Schülerinnen im letzten Raum.
2.6 In der Überbekleidung, die grundsätzlich an den Haken auf den Fluren aufzubewahren ist, sind keinesfalls Geld und Wertsachen zu belassen. Niemand hat an fremden Kleidungsstücken etwas zu suchen.
2.7 Fenster dürfen in Abwesenheit eines Lehrers nur in Kippstellung geöffnet sein.
2.8 Die Benutzung von Mobiltelefonen (Handys) u.ä. ist Schülerinnen und Schülern im gesamten Schulgebäude, einschließlich Sporthalle, verboten. Jeder Schüler hat vor Betreten des Schulgebäudes dafür zu sorgen, dass sein Gerät abgeschaltet wird.
2.9 Das Verhalten in der Sporthalle regelt die Hallenordnung.
2.10 Außerunterrichtliche Veranstaltungen in der Schule sind rechtzeitig anzumelden.
gez. Prof.Dr.T.Möller gez. W.Box Vors. d. Schulkonferenz Schulleiter Zudem kommt die Benutzerordnung für die IT am GHG.
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